Diese Mandatsträger wurden angeschrieben um auf die Situation einer am Wohngebiet zu nah platzierten Photovoltaik-Freiflächenanlage hinzuweisen. Beim Bürgerbeauftragten wurde die mangelnde Neutralität des ersten Abwägungsprozesses im Bebauungsplanverfahren moniert.
Aussagen in der Antwort von der Staatskanzlei in Vertretung des Ministerpräsidenten:
- Die Bauleitplanung erfolgt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit der Kommunen und auf Basis ihres verfassungsmäßig verankerten Selbstverwaltungsrechts.
-Das Instrument der Bauleitplanung ermöglicht es dabei den Kommunen, die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Belange des Umweltschutzes in einem förmlichen Verfahren mit anderen betroffenen Belangen abzuwägen.
- Da die Zuständigkeit für diese Thematik sowohl beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als auch beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie liegt wurde unser Schreiben dorthin weitergeleitet.
Aussagen in der Anwort vom Bürgerbeauftragten:
- Die Stadt Amberg hat im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts ihre eigene Entscheidungsbefugnis.
- Entscheidungen der Stadt können weder vorgegriffen, noch diese abgeändernd, aufgehoben oder beeinflußt werden.
- Der Herr Oberbürgermeister hat dem Bürgerbeauftragten persönlich versichert, dass "...sämtliche Einwände der Anwohnenden in das Verfahren aufgenommen wurden und, dass auf Grund dessen das Projekt in punkto Eingrünung und Abstand im Sinne der Bürgerinnen und Bürger angepasst wurde"
Die angeschriebenen Mitglieder des Bayerischen Landtages und des Deutschen Bundestages waren zu einer Rückantwort nicht im Stande.