Hier finden Sie Informationen zur Photovoltaik-Freiflächenanlage am Postweiher und zum Gewerbegebiet West II
Die im Bebauungsplan vorgesehene Höhe von 60-100 cm bei den Sträuchern wurde bei der Erstanpflanzung in 12.2022 bei Weitem nicht erreicht. Mittlerweile wurden - vorwiegend zur Seite am Postweiher - zusätzliche Sträucher gepflanzt und mit einem Zaun, vorsorglich wohl vor Wildverbiss, geschützt. Viele der ursprünglich gepflanzten und viel zu kleinen Sträucher konnten sich gegenüber den üppig wachsenden Gräsern nicht durchsetzen.
Die nachfolgenden Fotos zeigen die Randstreifen mit Stand 12.2022 und 04.2024.
Mit Schreiben vom 15.05.2023 haben wir die Obere Baubehörde (Sachgebiet 32 Planfeststellung Straßenrecht, Bau- und Vergaberecht) der Regierung der Oberpfalz um eine abschließende Klärung gebeten, ob die Argumentation bezüglich der Bauhöhenüberschreitung (siehe Eintrag vom 12.05.2023) des Referates für Stadtentwicklung und Bauen in Amberg zulässig ist.
Im Antwortschreiben vom 23.08.2023 führt nun die Obere Baubehörde aus, dass gemäß dem Bebauungsplan die vorzufindenden Höhenverhältnisse durch entsprechende Geländeveränderungen (Abgrabungen bzw. Aufschüttungen um 0,5 m) hätten herbeigeführt werden dürfen und damit die Module auch eine Höhe von bis zu 3,5 m gegenüber der gegeben, natürlichen Geländeoberfläche besitzen können.
Damit übernimmt die Obere Baubehörde die Argumentation des Amberger Baureferates. Deshalb sieht sie keinen Anlass für ein aufsichtliches Einschreiten.
Zudem wird im Schreiben ausgeführt, dass unsere Nachbarrechte durch die Realisierung des Bauvorhabens nicht verletzt werden.
Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan nach dem Willen des Plangebers ausnahmsweise eine drittschützende Wirkung entfalten sollen. Auch eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wäre nicht erkennbar. Nach der Rechtsprechung stellt der ungeschmälerte Fortbestand einer „schönen Aussicht“ grundsätzlich nur eine Chance dar, die nicht dem Schutz durch das Gebot der Rücksichtnahme unterliegt. Dass hinsichtlich unserer Grundstücke von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch eine erdrückende, abriegelnde oder einmauernde Wirkung des Bauvorhabens ausgegangen werden müsste, drängt sich ebenfalls nicht auf, so die Auffassung der Oberen Baubehörde.
Unserer Bitte nach einer neutralen Begutachtung der Sichtbarkeitsanalyse wird nicht nachkommen, da aus Sicht dieser Behörde dazu keine Veranlassung besteht.
Mit Schreiben vom 19.10.2022 haben wir das Referat für Stadtentwicklung und Bauen in Amberg auf eine Höhenüberschreitung (maximal zulässig 3,00 m) der Modulreihen hingewiesen und um Stellungnahme gebeten. Nach wiederholtem Nachfragen und nach mittlerweile 7 Monaten haben wir nun am 12.05.2023 ein Antwortschreiben erhalten.
Gemäß diesem Schreiben wurde die PV-Freiflächenanlage unter Durchführung einer Ortseinsichtnahme sowie der Einholung ergänzender "Gutachten" einer eingehenden baurechtlichen Untersuchung unterzogen.
Sinngemäßer Auszug aus der Stellungnahme des Bauordnungsamtes:
Nach einer durchgeführten Kontrollmessung an 174 Messpunkten stellte das Bauordnungsamt fest, dass die höchste Reihe eine durchschnittliche Höhe gegenüber dem Ursprungsgelände von 3,234 m besitzt, die durchschnittliche Höhe aller Messpunkte bei 3,154 m und der höchste Messpunkt bei 3,39 m liegt. Da nach Festlegung des Bebauungsplanes das natürliche Geländeniveau um bis zu 0,50 m abgegraben oder aufgeschüttet werden dürfte, wäre somit - nach Auffassung des Bauordnungsamtes - sogar das höchste Modul mit 3,39 m (bei Aufschüttung!) noch im Toleranzbereich. Eine offizielle Erteilung einer Befreiung von der Höhenverordnung wäre somit nicht notwendig und nicht vorgesehen, so die Argumentation des Amtes.
Weiterhin teilte das Bauordnungsamt mit, dass eine Ergänzung der Sichtbarkeitsanalyse veranlasst wurde mit dem Ergebnis, dass von den 18 einzelnen Standpunkten aus keine zusätzliche Auswirkung auf das Landschaftsbild und auf die Fernwirkung der PV-Anlage gegeben ist. Der betrachte Höhenunterschied wäre auch von keinem dieser Untersuchungsstandorte aus tatsächlich wahrnehmbar, so das Ergebnis dieser Überprüfung.
Anmerkung zur Qualität der ursprünglichen Sichtbarkeitsanalyse vom 30.03.2021
Ergänzend - ohne von uns angefragt - wurde im Antwortschreiben noch darauf hingewiesen, dass die Durchlässigkeit des Zaunes für Kleintiere trotz sehr geringfügigen Einschränkungen als erfüllt betrachtet wird und die Einhaltung grünordnerischer Festsetzungen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt wird.
Nachfolgend nur zwei Standpunkte von denen aus der betrachtete Höhenunterschied von 30 cm - entgegen der Feststellung aus der Sichtbarkeitsanalyse - tatsächlich wahrnehmbar ist!
(Brennweite 18 mm entspricht der Sichtweite des menschlichen Auges, Brennweite 50 mm entspricht dem menschlichen Sehempfinden)
Die Anlage ist im Netzbetrieb.
Am Rande der Postweihersiedlung lässt sich das "Singen" der Wechselrichter als Zeichen des Netzbetriebes vernehmen.
Die Antwort vom Baureferat bezüglich Überschreitung der zulässigen Bauhöhen der Module steht immer noch aus.
Der Netzbetrieb der Anlage ist für Anfang Februar 2023 vorgesehen.
Die Anfrage vom 22.10.2022 (wegen maßgeblicher Überschreitung der zulässigen Bauhöhen der Module) kann laut aktueller Aussage vom Baureferat - wegen internen Klärungen von verschiedenen Fachbereichen - voraussichtlich erst im 1. Q.2023 beantwortet werden.
Die Heckenbepflanzung ist wie geplant noch in diesem Jahr erfolgt. Die Bepflanzung sieht eine Mischung aus heimischen Gehölzen wie Weißdorn, Kreuzdorn, Roten Hartriegel, Haselnuss, Schlehe und - in größeren Abständen - Hainbuchenstämme vor. Die im Bebauungsplan vorgesehene Mindestqualität von 60-100 cm Höhe bei den Sträuchern wurde bei Weitem nicht erreicht.
Die Technikstationen sind aufgebaut und die Anlage wurde mit dem Mittelspannungsnetz verkabelt. Offen sind wohl nur noch das Anlagenzertifikat und für einen endgültigen und dauerhaften Betrieb die Netzkonformitätserklärung.
Da die im Bebauungsplan vorgegebene maximal zulässige Höhe von 3 m augenscheinlich für etliche Modulreihen überschritten ist, wurde am 22.10.2022 eine Anfrage an das Baureferat mit der Bitte zur Klärung des Sachverhaltes gestellt. Eine endgültige Antwort von der Verwaltung zur genauen Sachlage und der daraus folgenden Maßnahmen steht noch aus.
Nach Auskunft von den Stadtwerken Amberg wäre zumindest noch für dieses Jahr eine Teilbepflanzung der Randstreifen (das vollständige Pflanzschema ist im Bebauungsplan festgelegt) vorgesehen.
Der Aufbau der Anlage ist abgeschlossen. Die Wechselrichter je Modulreihe sind installiert. Es fehlen noch zwei Technikgebäude.
Die im Bebauungsplan vorgegebene maximal zulässige Höhe von 3 m wurde zumindest in den ersten, der Siedlung zugewandten Modulreihen um durchschnittlich 30 cm überschritten.
Der Bau der Aufständerungen, vorerst mit den kurzen etwa 1,20 m hohen Pfählen, wird durch die solarcompany.sk mit einer Rammmaschine von Montags bis Samstags durchgeführt. Die Einfriedung erfolgt durch einen stacheldrahtbewehrten Zaun.
Mit dem Spatenstich am 11.07.2022 hat der Bau der Anlage und der Umbau der Landschaft am Postweiher offiziell begonnen.
Die Photovoltaikanlage befindet sich, entgegen manchen Darstellungen, nicht am oder im Gewerbegebiet West, sondern direkt am Postweiher. (Der Geltungsbereich der Anlage ist vom Gewerbegebiet West 400 m, vom Postweiher und der Siedlung nur 35 m entfernt)
Ausgelassene Stimmung herrschte am Montag den 11.07.2022, am rechtzeitig abgeernteten Weizenfeld, beim Herrn Oberbürgermeister, bei den anwesenden Stadträten und Fraktionsvorsitzenden, den Vertretern der Stadtwerke und der Fa. Goldbeck Solar beim symbolischen Spatenstich für die Photovoltaikanlage am Postweiher. Die Fa. Goldbeck darf sich freuen, neben dem Parkhaus an der Marienstraße, nunmehr auch eine Photovoltaikanlage in Amberg realisieren zu können.
Mit Gebotstermin zum 01. November 2021 wurde der Stadtwerke Amberg Holding GmbH für die Photovoltaikanlage Am Postweiher (Gemarkung Karmensölden: 1179) der Zuschlag erteilt.
Ausschreibung Solaranlagen 1. Segment / Gebotstermin 1. November 2021
Bei 133 Geboten, mit einer Gebotsmenge von 511.956 kW (davon 7500 kW Am Postweiher), betrug der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert 5,00 ct/kWh.
Der Geltungsbereich der Photovoltaikanlage wurde abgesteckt. Am Waldrand und der Siedlung entlang ist ist ein 20 m breiter Grünstreifen mit Heckenbepflanzung geplant. Der 2,20 m hohe Zaun verläuft 20 m innerhalb des Geltungsbereiches entlang den Markierungen.
Nach Auskunft der Stadtwerke vom 07.03.2022 beginnen die Baumaßnahmen "demnächst".
Auf Anregung in der Bauausschusssitzung am 13.10.2021 wurden am 20.10.2021 drei Aufstellgerüste zur Visualisierung der Modulaufständerungen durch die Stadtwerke aufgebaut. Die Gesamteindrücke konnten in die Abstimmung im Stadtrat vom 25.10.2021 nicht mehr einfließen, da dass Gerüst in der dominierenden ersten Reihe bereits am 21.10.2021 durch eine Windböe zerstört wurde.
Im Zeitraum Sept. bis Okt. 2021 wurden von der Stadtwerke Amberg Kabelverlegungsarbeiten von der Trafostation an der Lengenloher Straße entlang des Postweihers bis zur Siedlung durchgeführt. Nach Auskunft der Stadtwerke stehen diese Arbeiten in keinem Zusammenhang mit der - zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigten - Photovoltaikanlage. (Diese Grabung wurde im Baustelleninfo der Stadtwerke nicht ausgewiesen)